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Der jährliche Antrag auf endgültige Festsetzung


Die finanzielle Förderung durch die Landschaftsverbände ist für unsere Beratungsstellen existentiell. Jedes Jahr aufs Neue muss die Beratungsstelle bis zum 31.03. bei den Landschaftsverbänden diese Förderung mit dem Antrag auf endgültige Festsetzung geltend machen.
Wie ist der Antrag korrekt zu stellen? Was kann alles beantragt werden? Wie können Fehler vermieden werden? Welche Fallstricke gibt es?

Diese und gerne auch weitere Fragen wollen wir klären und laden alle Vorstände, Beratungs- und Verwaltungsfachkräfte ein, die den Antrag auf endgültige Festsetzung erstellen oder mit ihm befasst sind.

 


Referentin:

Vera Rabe,
Verwaltungsleiterin, Landesverband donum vitae NRW e.V.

 

interne, kostenfreie Veranstaltung

Wann
18.09.2025 von 10:00 bis 12:00
Ort
Online-Veranstaltung
Deutschland